Aufbauseminare für Fahranfänger
Fahrschulen in Karlsruhe

Aufbauseminar für Fahranfänger

Ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) gehört zu den Probezeitmaßnahmen. Es ist eine von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit. Diese dauert in der Regel, außer beim Erwerb der Klassen AM und L, zwei Jahre.

Das Aufbauseminar, auch Nachschulung genannt, darf nur von einer lizenzierten Fahrschule durchgeführt werden. Sie umfasst fünf Teile: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung. Die Beobachtungsfahr dauert mindestens 30 Minuten und es dürfen nur bis zu drei Personen teilnehmen.

Im Gegensatz dazu besteht die Gruppe bei den Sitzungen aus mindestens sechs, höchstens jedoch zwölf Personen. Bei diesen Zusammenkünften werden die Verstöße der Teilnehmenden besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.

Mit Abschluss des Seminars erhalten alle eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss. Dabei ist auf die vorgegebene Zeit, in der das Seminar besucht werden muss von Relevanz. Wird das Seminar nicht innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird und wenn eine Überprüfung der Kraftfahreignung stattgefunden hat.

Der Preis kann variieren, da er von der jeweiligen Fahrschule festgelegt wird.

Teilnehmende Fahrschulen und Termine

FCC Fahrschul GmbH in Knielingen

Jahresanfangsseminar

10. Januar 2025 1.Sitzung 19:00 Uhr
11. Januar 2025 Beobachtungsfahrten nach
Vereinbarung
(Beobachtungsfahrten werden mit einem
Automatikfahrzeug durchgeführt.)

14. Januar 2025 2.Sitzung 19:00 Uhr
21. Januar 2025 3.Sitzung 19:00 Uhr
25. Januar 2025 4.Sitzung 19:00 Uhr
Das Seminar findet in Knielingen statt.

Das Seminar ist ausgebucht!

FCC Fahrschul GmbH in Knielingen

Jahresanfangsseminar

21. Februar 2025 1.Sitzung 19:00 Uhr
22. oder 24. Februar 2025 Beobachtungsfahrten nach
Vereinbarung
(Beobachtungsfahrten werden mit einem
Automatikfahrzeug durchgeführt.)

25. Februar 2025 2.Sitzung 19:00 Uhr
08. März 2025 3.Sitzung 09:00 Uhr
11. März 2025 4.Sitzung 19:00 Uhr
Das Seminar findet in Knielingen statt.

Es sind noch 12 Plätze frei!

Hinweis: Die Seminare können nur stattfinden, wenn sich minestens 6 Personen anmelden.
Mehr als 12 Personen dürfen nicht teilnehmen.


Reservierungsanfrage ASF-Seminar

Fahrschule Stoll in Durlach

Frühjahrsseminar

07. März 2025 1.Sitzung 19:00 Uhr
08. März 2025 Beobachtungsfahrten nach Vereinbarung
13. März 2025 2.Sitzung 09:00 Uhr
22. März 2025 3.Sitzung 09:00 Uhr
29. März 2025 4.Sitzung 09:00 Uhr
Das Seminar findet in Durlach statt.

Es sind noch 12 Plätze frei!

Fahrschule Stoll in Durlach

Frühlingsseminar

09. Mai 2024 1.Sitzung 19:00 Uhr
10. Mai 2024 Beobachtungsfahrten nach Vereinbarung
17. Mai 2024 2.Sitzung 09:00 Uhr
24. Mai 2024 3.Sitzung 09:00 Uhr
31. Mai 2024 4.Sitzung 09:00 Uhr
Das Seminar findet in Durlach statt.

Es sind noch 12 Plätze frei!

Hinweis: Die Seminare können nur stattfinden, wenn sich minestens 6 Personen anmelden.
Mehr als 12 Personen dürfen nicht teilnehmen.


Reservierungsanfrage ASF-Seminar

Häufig gestellte Fragen

Wann wird ein Aufbauseminar angeordnet?

In der Probezeit gelten strenge Regeln für Fahranfänger. Werden diese missachtet, kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Wer als Fahranfänger innerhalb der Führerschein-Probezeit (zwei Jahre) bei gravierenden Verstößen im Straßenverkehr erwischt wird, kann zu einem Aufbauseminar (ASF-Seminar), auch Nachschulung genannt, verpflichtet werden. Dabei wird zwischen den Kategorien “A„ und “B„ – Verstößen unterschieden. Die Anordnung verhängt die Fahrerlaubnisbehörde. Durchführen dürfen solche Seminare nur Fahrschulen, deren Fahrlehrer entsprechend dafür ausgebildet sind.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar?

Das Seminar muss innerhalb von einer festgelegten Frist (meistens zwei Monate) absolviert werden. Der Kurs selbst dauert etwa zwei bis drei Wochen. Nach dem Abschluss erhalten alle eine Bescheinigung. Diese muss der Behörde vorgelegt werden.

Was sind A-Verstöße?

Hier handelt es sich um die schwerwiegenden Verstöße. Sie ziehen unmittelbar in Aufbauseminar nach sich. Außerdem wird ein Bußgeld verhängt, das höher liegt als 60,- Euro. Zudem werden ein, bzw. mehrere Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

  • Überschreitung des erlaubten Tempolimits mit Pkw oder Motorrad um mindestens 21 km/h.
  • zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • rechts überholen
  • Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson
  • Handynutzung am Steuer
Was sind B-Verstöße?

Ein Verstoß der Kategorie “B“ wird nicht so hoch eingestuft wie der “A„ – Verstoß und erst zwei “B„ – Verstöße ziehen ein Aufbauseminar nach sich. Ein einzelner Verstoß wirkt sich nicht auf die Probezeit aus. Zu den “B„ – Verstößen zählen: Abgefahrene Reifen Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vorschriftsmäßige Sicherung.

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
  • Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vorschriftsmäßige Sicherung
Was droht bei Nichtteilnahme?

Wer nicht innerhalb der gesetzten Frist an einem angeordneten Aufbauseminar teilnimmt, dem wird der Führerschein entzogen. Erst wenn der Fahranfänger die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt hat, kann der Führerschein neu erteilt werden.

Was geschieht bei erneuten Verstößen?

Wer im Anschluss an ein ASF innerhalb der verlängerten Probezeit erneut einen A- bzw. zwei B-Verstöße begeht, der wird schriftlich verwarnt. Außerdem wird dem Verkehrssünder nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Folgen nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist erneut ein A- bzw. zwei B-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein darf frühestens nach drei Monaten neu erteilt werden. Die Teilnahme oder Nichtteilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist dabei irrelevant.

Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist noch keine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Wenn jedoch nach einer Neuerteilung in der (Rest-) Probezeit ein A- bzw. zwei B-Verstöße begangen werden, ist die Fahreignung zweifelhaft, und die Fahrerlaubnisbehörde fordert ein positives MPU-Gutachten. Achtung: Das gilt auch, wenn das Aufbauseminar nicht rechtzeitig absolviert wird, dieses zur (vorübergehenden) Entziehung der Fahrerlaubnis führt und nach der Wiederteilung erneut ein A- bzw. zwei B-Verstöße begangen werden.