Infos und Eintragung für Fahrschulinhaber*innen
Businesseintrag
- Veröffentlichung des Logos* mit Link zur ASF-Webseite Ihrer Fahrschule, sowie die Adressdaten auf der Hauptseite www.aufbauseminare-für-fahranfänger.com, in dem die Fahrschule zu finden ist.
Die Bundesländer, die Städte und die Fahrschulen werden in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht. - Veröffentlichung einer zusätzlichen Webseite mit dem Stadtnamen in der die Fahrschule sich befindet (vorausgesetzt die Adresse ist frei).
Somit erhöht sich nicht nur die Auffindbarkeit Ihrer Webseite, sondern auch ASF-Suchenden finden schneller den Weg zu Ihnen. - Die Veröffentlichung der Termine der ASF-Seminare.
Die Reihenfolge der Veröffentlichung erfolgt nach dem Starttermin des Seminares.
Die Termine für die Seminare sind vier Monate vor Beginn zu melden, damit die Suchmaschinen genügend Zeit haben, die Termine zu indexieren.
Später gemeldete Termine können hinzugefügt werden. Allerdings erfolgt hier keine Weitergabe der Anfragen (siehe unten).
Wenn es zeitgleich beginnende Seminare gibt, erfolgt die Nennung der Fahrschulen in alphabetischer Reihenfolge nach dem Nachnamen der Inhaberin, bzw. des Inhabers.
Eingehende Anfragen werden abwechselnd von uns an die beiden zeitgleichen Seminaranbieter versendet. - Markierung und Eintragung der freien Plätze.
Ab vier Wochen vor dem Start des Seminares sollten jeweils freitags bis 18:00 Uhr die noch freien Plätze gemeldet werden, damit Personen, die ein ASF-Seminar suchen wissen, ob sie noch einen Platz bekommen können. - Sammlung und Weitergabe der ASF-Anfragen, die bei uns über den Button „Reservierungsanfragen“ eingehen.
Sie werden spätestens am Folgetag des Eingangs bei uns an die Fahrschule weitergeleitet, die in der gewünschten Stadt als nächstes ein Seminar anbietet.
Der zweite Tag vor Beginn des Seminares gilt für uns als letzter Tag für die Weitergabe der Anfrage. Danach erhält die nächste Fahrschule die Adressen.
(Wenn Seminare zeitgleich beginnen wird die Weiterleitung der Anfragen nach dem obigen Muster durchgeführt.)
Anfragen und an Ihre Fahrschule gemeldete Personen werden von uns gleich auf der Webseite bei den freien Plätzen abgezogen.
Wichtig:
Eine Weiterleitung der ASF-Anfragen erfolgt jedoch nicht bei nachgemeldeten Seminaren, da das eine Benachteiligung der Fahrschulen bedeuten würde, die ihre Termine rechtzeitig gemeldet haben.
- 399,– Euro jährlich für eine Eintragung der Hauptniederlassung
- 199,– Euro jährlich für eine Eintragung der Filialen in anderen Bundesländern
Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus für das kommende Jahr.
(Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
*Logos müssen von der Fahrschule im Querformat als jpg oder gif erbracht werden).
Allgemeines
- Eine Kündigung kann von beiden Seiten ohne Nennung von Gründen für das kommende Jahr erfolgen.
- Bei Nichtbegleichung der Rechnung innerhalb der vorgegebenen Zeiten wird das Logo, sowie die veröffentlichten Termine von der Webseite entfernt.
- Logos werden von der Fahrschule im Querformat als jpg oder gif erbracht. Es steht dem Medien-Service-Busch frei, die Bilder in der Größe entsprechend anzupassen.
- Für die Verfügbarkeit des Auskunftssystems, sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge wird keine Gewähr übernommen.
- Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, ihre Eintragungen oder die damit verbundenen Dienste jederzeit zu verändern, zu erweitern, einzuschränken, zu unterbrechen oder vollständig einzustellen. Unser Service kann insbesondere wegen Wartungsarbeiten oder Versionsübergängen vorübergehend außer Betrieb gesetzt werden, ohne dass dem Endnutzer oder dem Dienstleister hieraus Ansprüche gegen dem Medien-Service-Busch erwachsen würden. Ein Anspruch Ihrerseits auf Aufrechterhaltung der angebotenen Leistung besteht nicht.
- Sie bestätigen mit Abgabe Ihres verbindlichen Onlineauftrages, und somit der Buchung des kostenpflichtigen Unternehmenseintrages, der Inhaber des Unternehmens, bzw. vom jeweiligen Inhaber hierzu beauftragt worden zu sein.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche zwischen dem Medien-Service-Busch ist der Sitz des Medien-Services. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.